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Über das Helms-Burton-Gesetz

cartel HB• Das Helms-Burton-Gesetz, in Kraft seit 1996, hat die Blockade gegen Kuba in Gesetzesform gefasst und seine Reichweite über das eigene Territorium hinaus verschärft.

Hintergrund: Am 12 März 1996 unterzeichnete der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, William Clinton, das Öffentliche Gesetz Nr. 104-114, das „Gesetz über Kubanische Freiheit und demokratische Solidarität“ (Freiheitsgesetz) von 1996” (Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act of 1996 (Libertad-Act), allgemein bekannt als Helms-Burton-Gesetz nach seinen republikanischen Verfechtern, dem Senator von Nordkarolina, Jesse Helms, und dem Abgeordneten von Indiana, Dan Burton.

• Das Helms-Burton-Gesetz stellt einen direkten Angriff auf die Souveränität Kubas und seines politischen und wirtschaftlichen Systems dar.

Hintergrund: Das Helms-Burton-Gesetz enthält vier Abschnitte:

 Abschnitt I richtet sich auf die international verschärfte Anwendung der Blockade und der Wirtschaftssanktionen gegen Kuba.

 Abschnitt II stellt eine Art Plan des politischen „Übergangs” und der Intervention der USA im Zielland Kuba auf.

 Abschnitt III sieht vor, dass das Eigentum reklamiert werden kann, das in Kuba nationalisiert oder enteignet worden ist, einschließlich sollen so Personen geschützt werden, die zu jenem Zeitpunkt noch keine Bürger der Vereinigten Staaten waren. Dafür wurde eine Reihe von Normen aufgestellt, die die Möglichkeit einräumen, vor Gerichten der Vereinigten Staaten jene Institutionen zu verklagen, die mit diesem Eigentum „illegalen Handel“ (trafficking) betreiben. Die Möglichkeit, die Nutznießer dieses „illegalen Handels” zu verklagen, war von 1996 bis in die Gegenwart beständig ausgesetzt worden.

 Abschnitt IV verbietet Führungskräften und deren Familien sowie Eigentümern der Institutionen, die mit dem nationalisierten oder beschlagnahmten Eigentum „handeln”, die Einreise in die Vereinigten Staaten.

• Das Helms-Burton-Gesetz beabsichtigt, die einseitige Blockade der USA gegen Kuba zu internationalisieren.

Hintergrund: Das Helms-Burton-Gesetz beabsichtigt, die Blockade mittels Zwangsmaßnahmen gegenüber Drittländern zu internationalisieren, um deren Investitions- und Handelsbeziehungen mit Kuba zu unterbinden und jene souveränen Staaten dem Willen der USA zu unterwerfen.

• Das Helms-Burton-Gesetz beabsichtigt, das souveräne Recht eines Landes, ausländisches und inländisches Vermögen zu nationalisieren oder zu enteignen, zu annullieren.

• Das Helms-Burton-Gesetz beabsichtigt zu verhindern, dass jede Nation souverän und in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht die Bedingungen der Kompensation bestimmt.

• Es ist das Ziel des Helms-Burton-Gesetzes, Kuba eine Regierung aufzuzwingen, die Herrschaft der Vereinigten Staaten über die Insel zurückzuerlangen und das Land in seine geopolitische Strategie einzubinden.

Hintergrund: Besagte Absicht folgt seit zwölf Regierungen einer kontinuierlichen Linie verschiedenster Instrumente und Mechanismen seitens der USA, um dieses Ziel zu erreichen. Das Torricelli-Gesetz von 1992 und der Bush-Plan von 2004 legen davon beredtes Zeugnis ab.

Abschnitt III des Helms-Burton-Gesetzes

• Am 16. Januar 2019 kündigte das Außenministerium der Vereinigten Staaten die Entscheidung an, die Anwendung des Abschnitts III des Helms-Burton-Gesetzes nur noch für 45 Tage auszusetzen, entgegen der seit 1996 von den US-amerikanischen Präsidenten praktizierten Vorgehensweise, die Gebrauch von ihrer Befugnis als Staatsoberhaupt gemacht haben, die Anwendung dieses Abschnitts des Gesetzes alle sechs Monate auszusetzen.

• Am 4. März 2019 gab es erneut eine Ankündigung des Außenministeriums der USA, dass die Anwendung der gesetzlichen Handlungen, die im Abschnitt III des Helms-Burton-Gesetzes konzipiert wurden, um weitere dreißig Tage ausgesetzt werden. Ebenso gelangte die Entscheidung an die Öffentlichkeit, dass es im Schutz dieses Abschnitts rechtlich erlaubt wird, vor US-amerikanischen Gerichten gegen Unternehmen Klage einzureichen, die in der Liste der restringierten kubanischen Institutionen stehen, was einer weiteren Eskalation im aggressiven Verhalten der heutigen Regierung gegenüber unserem Land gleichkommt.

• Diese Maßnahme läuft kubanischen Institutionen direkt zuwider. Damit wird versucht, die Wirtschaft des Landes zu ersticken und zusätzliche Hindernisse für deren Entwicklung in den Weg zu legen. Im Moment sind die Interessen wichtiger Handelspartner der USA, die in Kuba vertreten sind, nicht betroffen.

• Die Ankündigung vom 4. März bedeutet noch keine endgültige Entscheidung in Bezug auf die Anwendung des Abschnitts III für Kuba. Die um dreißig Tage verschobene Aussetzung wird genutzt, um weitere Alternativen zu erörtern, das heißt, dieser Abschnitt kann weiterhin nur teilweise oder aber auch im Ganzen angewendet werden.

• Die Ankündigung der Erweiterung der Liste der restringierten kubanischen Institutionen strebt an, negativen Einfluss in doppeltem Sinne ausüben, geht man einerseits von den Auswirkungen aus, die diese zur Folge haben, und bedenkt man andererseits die wachsende Anzahl an Klagen, die sich vor US-amerikanischen Gerichtshöfen im Rahmen des Abschnitts III ergeben könnten.

• Es ist nicht auszuschließen, dass die rechtlichen Handlungen, die im Abschnitt III vorgesehen sind, die Beeinträchtigung ausländischer Investoren in Kuba nach sich zieht, womit die Blockade weiter verschärft, das internationale Recht in flagranter Weise verletzt und die Souveränität und die Interessen von Drittländern direkt angegriffen würden.

• Ziel ist, die kubanische Revolution wirtschaftlich zu ersticken und den Sozialismus zu vernichten; das war bisher allen US-amerikanischen Regierungen eigen.

• Wenn der Abschnitt III des Helms-Burton-Gesetzes zur Anwendung käme, könnte jeglicher Kubaner oder jegliche Kubanerin sowie jegliche Gemeinde des Landes erleben, wie vor US-amerikanischen Gerichten das Eigentum an Wohnungen, die sie bewohnen, das Eigentum an einem Betrieb, in dem sie arbeiten, das Eigentum an einer Schule, in die ihre Kinder gehen, das Eigentum an einer Poliklinik, in der sie medizinisch betreut werden, oder der Grund und Boden, auf dem ihr Wohnviertel errichtet wurde, reklamiert werden.
• Der Abschnitt III des Helms-Burton-Gesetzes beabsichtigt, sich rechtswidrig Kubas Reichtümer, die Infrastruktur, die Nutzflächen, die Industrien, die Erzvorkommen, das Energiepotential und die Grundlagen anzueignen, auf denen die Entwicklung von Wissenschaft und Technologie und die Dienstleistungen für die Bevölkerung fußen.

Der Bush-Plan und das Helms-Burton-Gesetz

• Der Bush-Plan bestand in der Einführung der Grundideen für den Abschnitt II des Helms-Burton-Gesetzes.

Hintergrund: Der Bush-Plan legte die offizielle Politik der Regierung der Vereinigten Staaten gegenüber Kuba während des Mandats von George W. Bush fest.

Es war ein Interventionsplan, in offener Missachtung der allgemeinen Prinzipien des internationalen Rechts und der Charta der Vereinten Nationen darauf ausgerichtet zu versuchen, die Revolution zu beseitigen und das kubanische Verfassungssystem zu demontieren.

Der Plan hat sich nicht darauf beschränkt, die für die Beseitigung der Revolution als notwendig erachteten Maßnahmen zu empfehlen, sondern hat das anzuwendende Schema vorgegeben, um jede Spur des Sozialismus zu löschen und das kapitalistische System in Kuba wieder einzuführen und Bedingungen zu schaffen, um das Land durch die Vereinigten Staaten von Amerika zu annektieren.

Das war die Legitimierung für die so genannte Bush-Doktrin des „Regimewechsels” in Kuba und eine weitere Eskalierung der Aggressivität der Regierung der USA gegenüber unserem Land. Der Plan wurde im Mai 2004 emittiert und im Juli 2006 aktualisiert.

• Sowohl die Einführung des Bush-Plans als auch die Aktivierung des Abschnitts III des Helms-Burton-Gesetzes verletzen das internationale Recht und haben zum Ziel, die kubanische Revolution zu beseitigen.

• Wie die aktuelle Politik von Präsident Trump, bedeutete auch der Bush-Plan eine weitere Verschärfung der Blockade, eine Intensivierung der Subversion und des Propagandakrieges, ebenso eine verschärfte Offensive der Vereinigten Staaten, um ihre Politik gegen Kuba zu internationalisieren.
• Eine der wichtigsten Maßnahmen, die im Plan Bush vorgesehen wurde, war die vollständige oder selektive Anwendung des Abschnitts III des Helms-Burton-Gesetzes, dennoch hat Bush die Anwendung alle sechs Monate ausgesetzt.

• Der Bush-Plan sah für eine „Übergangsregierung” Maßnahmen der Privatisierung des Gesundheits- und Bildungswesen vor; ebenso die Abschaffung des Systems der Sozialversicherung; die Rückgabe des nationalisierten Eigentums an die Bürger der USA und an die Kubaner, die später in die Vereinigten Staaten eingebürgert worden waren, sowie weitere Handlungen, die alle sozialen Errungenschaften unseres Systems zunichtemachen würden.

• Mit dem Bush-Plan verschärften die Vereinigten Staaten die Offensive, um für ihre Politik gegen Kuba zu werben und zu versuchen, international Unterstützung dafür zu erhalten, genauso das jetzt von hochrangigen Beamten der Administration Trump versucht wird.

• Die feindliche Rhetorik der heutigen Regierung der USA gegenüber Kuba nimmt anscheinend den aggressiven Charakter des Bush-Plans und des Helms-Burton-Gesetzes wieder auf. Beide Dokumente stehen jeder Norm des internationalen Rechts und den Beziehungen zwischen den Nationen konträr gegenüber.

• Die Gesamtheit der Maßnahmen sowohl im Bush-Plan als auch im Abschnitt II des Helms-Burton-Gesetzes folgt einem Plan, der einer offenen Einmischung in die internen Angelegenheiten Kubas und der Ermunterung zur konterrevolutionären Subversion gleichkommt.

• Der Inhalt des Bush-Plans und des Abschnitts I des Helms-Burton-Gesetzes zeigen ganz offen das Interesse der USA, die so genannten Dissidenten zu fördern, illegale Radio- und Fernsehsendungen nach Kuba zu erweitern, die Wirtschaft des Landes zu ersticken, die so genannte Gefahr einer militärischen Bedrohung durch Kuba zu propagieren und die internationalen Kampagnen zu verstärken, um unsere Regierung zu verunglimpfen.

• Die Schaffung einer „Spezialeinheit” (Task-Force) durch die über die Regierung der USA soll den Zugang zum Internet in Kuba zu verbreitern, womit beabsichtigt wird, die innere Ordnung zu untergraben und einen Kanal zur Destabilisierung zu verfügen, wie das aus den Dokumenten früherer Regierungen hervorging (Bush-Plan oder Abschnitt I des Helms-Burton-Gesetzes).

• Die Regierung der USA verwirklicht ihre Einmischungsabsichten in Form von Dokumenten wie der Bush-Plan oder der Abschnitt I des Helms-Burton- Gesetzes mittels Aufrechterhaltung illegaler Radio- und Fernsehsendungen, mittels Fonds in Millionenhöhe zugunsten dieses und anderer Projekte, die die verfassungsgemäße Ordnung Kubas verletzen und unserer Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität entgegen stehen.

• Die Pläne der Regierung der USA, in Kuba eine Übergangsregierung herbeizuführen, wie das im Bush-Plan oder im Helms-Burton-Gesetz vorgesehen wird, scheinen im gegenwärtigen Kontext erneut vorzukommen, um in unserem Land und in Venezuela verwirklicht zu werden.

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