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Auch innerhalb der USA ist das Helms-Burton Gesetz illegal

H BurttonDie Bereitschaft der kubanischen Regierung eine Lösung für die Frage der Entschädigungen für die Enteignungen innerhalb eines zivilisierten Dialogs und auf der Basis des Respekts und der souveränen Gleichheit der Nationen zu finden, wurde am 24. Dezember 1996 bekräftigt, als das Gesetz Nr. 80 , das Gesetz der Bestätigung der Kubanischen Würde und Souveränität verabschiedet wurde, in dem, nachdem darin das Helms-Burton Gesetz für illegal, nicht anwendbar ohne juristischen Wert und ohne juristische Auswirkung in unserem Land erklärt wurde, man Aspekte von besonderer Bedeutung aufzeigte, welche sind:

Dass jeder dort formulierte Anspruch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person, der ihn stellt, ungültig ist.

Dass die in den Gesetzen zur Verstaatlichung zum Ausdruck gebrachte Haltung der Regierung der Republik Kuba bezüglich einer gerechten Entschädigung für die von natürlichen oder juristischen Personen enteigneten Güter, die zu diesem Zeitpunkt die Staatsangehörigkeit der USA besaßen, bekräftigt wurde.

Dass diese Entschädigung für verstaatlichtes Eigentum an US-Bürger Teil eines Verhandlungsprozesses zwischen den Regierungen der USA und Kubas sein kann.

Dass die Forderungen nach Entschädigung in Zusammenhang mit den Entschädigungen überprüft werden müssten, auf die der kubanische Staat und das kubanische Volk ein Recht haben, da sie das Ergebnis von Schäden sind, die durch die Blockade und die Aggressionen aller Art verursacht wurden, die in die Verantwortlichkeit der Regierung der USA fallen.

Dass von zukünftigen und möglichen Verhandlungen jede natürliche und juristische Person der USA ausgeschlossen wird, die die im Helms- Burton Gesetz festgelegten Verfahren nutzt, sie willkommen heißt oder versucht sie zum Schaden anderer anzuwenden.

Es ist angebracht, darauf hinzuweisen, dass das Helms-Burton Gesetz das Recht von Personen anerkennt, die zum Zeitpunkt der Verstaatlichungen keine US-Staatsbürger waren und die diese Staatsbürgerschaft erst später erworben haben, unter dem Schutz der US-Gerichte ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ein weiterer Aspekt, den es hervorzuheben gilt, ist der Absatz 6 seines Abschnitts 302, wo ausdrücklich festgehalten ist, dass „kein Gericht der USA sich auf die „Doktrin des Staatsakts“ berufen soll, um zu vermeiden, dass eine Entscheidung über den Hintergrund einer erfolgten Aktion ausgesprochen wird…“.

Wir fragen uns, wie es um die Unabhängigkeit der Judikative in diesem Land bestellt ist. Ist es nicht offensichtlich, dass wir hier Zeuge einer offenen Einmischung der Legislative in die Zuständigkeit der Judikative zum Nachteil der Unabhängigkeit ihres Handelns sind und dass all dies zweifellos eine Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung des Staates darstellt, des eigentlichen Wesens seines institutionellen Systems, das durch die Trennung der Gewalten und durch die sogenannten checks and balances geprägt wird, die sich auf der Idee gründen, dass es nicht ausreicht, die Gewalten zu trennen und ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern man ihnen auch die Mittel zur Verfügung zu stellen muss, um ihre eigenen Befugnisse gegenüber den Einmischungen einer anderen Gewalt zu verteidigen?

GEBLENDET VON DEM BESTREBEN ZU ZERSTÖREN

Hier ist es angebracht James Madison zu zitieren, der als eine der Gründungsväter der Vereinigten Staaten und ihrer Verfassung gilt, wenn er sagte:

« Auf was greifen wir nun zurück, um die notwendige Praxis der Teilung der Gewalten in den verschiedenen Abteilungen beizubehalten, wie dies die Verfassung festlegt? Die einzige Antwort, die man darauf geben kann ist die, dass alle von außen kommenden Vorsichtsmaßnahmen sich als unzulänglich herausgestellt haben; der Mangel muss behoben werden, wenn man die innere Struktur der Regierung entwirft, damit so die verschiedenen Teile, die sie bilden, wegen ihrer gegenseitigen Beziehungen, die Mittler dafür sind, dass jeder seinen Platz einnimmt.“

Das Helms-Burton Gesetz verstößt sogar gegen die von den Gerichten in diesem Land geschaffenen Präzedenzfälle, die laut deren Rechtssystem, das Vorgehen bei den bekannten Streitfällen festlegen.

Die Doktrin des States Acts gilt heute in der Justiz der USA als Präzedenzfall und wurde zum ersten Mal im Fall Underhill gegen Hernández im Jahr 1946 angewandt, als es hieß:

„Jeder souveräne Staat ist verpflichtet die Unabhängigkeit jedes einzelnen der anderen souveränen Staaten zu respektieren und die Gerichte eines Landes dürfen nicht zusammenkommen, um über die Handlungen der Regierung eines Landes zu urteilen, die dieses innerhalb ihrer eigenen Landesgrenzen durchgeführt hat. Die Reparation für die Schäden, die sich aus diesen Handlungen ergeben, muss durch die Mittel erlangt werden, die souveräne Mächte in ihren Beziehungen untereinander einsetzen können.“

Am 23. März 1964 legte der Oberste Gerichtshof aus Anlass des Falles Sabbatino gegen Nationalbank Kubas fest:

„Trotz der Schwere, die eine Enteignung dieser Art für die öffentliche Norm dieses Landes und für die Staaten aus denen es besteht, sein kann, kamen wir zu dem Schluss, dass man sowohl dem nationalen Interesse als auch der Zielsetzung, die das Völkerrecht zwischen den Ländern bestimmt, am besten dient, wenn man den States Act der souveränen Macht beibehält und in diesem Fall anwendet.“

Noch nicht einmal das Rechtssystem dieses Landes selbst respektiert das Helms-Burton Gesetz, dessen Autoren von dem Wunsch geblendet waren, die kubanische Revolution zu zerstören, weil sie ein Volk auf die Knie zwingen wollten, das von der Gemeinschaft der Länder anerkannt wird und das sich den USA entgegengestellt und den Aggressionen in Verteidigung seiner Freiheit, seiner Unabhängigkeit und Souveränität Widerstand geleistet hat.

GEGEN DIE INTERNATIONALE ORDNUNG

Der Verstoß gegen die internationale Rechtsordnung seitens der US-Regierung wird unter anderem dadurch deutlich, dass ihre Haltung zu der von der kubanischen Regierung durchgeführten Verstaatlichungen im Gegensatz zu den Resolutionen 2625 (XXV) und 1803 der Vereinten Nationen steht, wobei es in letzterer heißt:

„Die Verstaatlichung, die Enteignung oder die Requisition müssen auf Gründen und Motiven des öffentlichen Nutzens, der Sicherheit oder des nationalen Interesses beruhen, die als höher einzuschätzen sind als das rein private Interesse, sei es national oder ausländisch.In diesen Fällen – so fährt der Text fort – wird dem Eigentümer die entsprechende Entschädigung nach den Regeln und Normen des Staates gezahlt, der diese Maßnahmen in Ausübung seiner Souveränität und gemäß dem Völkerrecht durchführt. In den Fällen, in denen die Frage der Entschädigung strittig ist, müssen die Rechtsmittel der nationalen Rechtsprechung des Staates, der diese Maßnahmen erlassen hat, ausgeschöpft werden“.

„Gemäß Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten und anderen interessierten Parteien können die Rechtsstreitigkeiten auch durch Schiedsverfahren oder internationale Gerichtsverfahren beigelegt werden“.

Zum andern verstößt das Vorhaben zur Begrenzung des Investitionsprozesses von ausländischem Kapital gegen die internationale Rechtsordnung, da diese als ein Mittel für die Entwicklung der Völker anerkannt ist, wie es sowohl in den Instrumentarien der Vereinten Nationen als auch in denen der Welthandelsorganisation zum Ausdruck kommt.

Also nein, so können wir uns nicht verstehen.

Die permanente Anklage aller ehrlicher Menschen guten Willens angesichts dieses unausgewogenen und illegalen Handelns, der Aufruf zur Vernuhttp://de.cubadebate.cu/wp-admin/post-new.php#edit_timestampnft, zur Respektierung der Rechtsordnung der Staaten und der internationalen Gemeinschaft muss in diesen Zeiten besonders stark erhoben werden, in denen die Festigkeit, die Einheit und die Treue unseres Volkes siegen werden.

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