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Helms-Burton: Das Gesetz, das die Rekolonisierung Kubas verfolgt

cartel H Burton

Es ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und die Würde Kubas, der Versuch einer kolonialen Annexion.

Der Grund für die Annahme des Helms-Burton Gesetzes ist hauptsächlich der, eine Änderung des politischen und wirtschaftlichen Systems in Kuba zu erreichen.

Seine Titel I und II sind ein Affront gegen die Souveränität und die Würde Kubas.

Dort ist die Politik der USA beschrieben, die sie hinsichtlich einer Übergangsregierung und einer demokratisch gewählten Regierung in Kuba aufstellt und eine Reihe von Anforderungen, die es zu beachten gilt, um laut US-Regierung eine Übergangsregierung und eine demokratisch gewählte Regierung zu sein.

Das Gesetz stellt eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Landes dar, was das Völkerrecht verbietet.

Es ist außerdem, wegen der darin enthaltenen Absicht die US-Rechtsprechung exterritorial anzuwenden, ein Affront gegen die Souveränität der übrigen Länder der Welt.

Diese Gesetz bringt die Monroe Doktrin in ihrem ganzen Ausmaß zum Ausdruck, die vor mehr als anderthalb Jahrhunderten proklamiert worden war.

Wegen der Furcht, die das Gesetz bei einigen Unternehmern hervorrufen kann, schadet es Kuba und den US Bürgern, denn es bremst oder verzögert die Investitionen und erschwert andere wirtschaftliche Beziehungen noch weiter.

Es bringt die Möglichkeiten zum Stillstand, auf vernünftige Weise den Prozess der Ansprüche auf verstaatlichtes Eigentum zwischen den beiden Ländern zu lösen. Es schafft einen schwerwiegenden Präzedenzfall, was die internationalen Normen zur Lösung dieser Streitigkeiten angeht, der sich gegen die Vereinigten Staaten selbst richten kann, wenn sie Eigentumsforderungen gegenüber anderen Ländern erhebt.

Mit diesem Gesetz möchte man das Argument des in Kuba konfiszierten US-Eigentums wiederaufleben lassen, mit dem vermittelt werden soll, Kuba habe den ehemaligen Eigentümern keine Entschädigung gezahlt und dass die kubanische Regierung dieses Eigentum nun den ausländischen Investoren anbiete.

Foto: Osval
Die Elemente, die hier vorgebracht werden sind falsch, denn es ist eine Tatsache, dass die USA niemals die Frage des verstaatlichten Eigentums verhandeln wollten und auch nicht zugelassen haben, dass die betroffenen Unternehmen darüber verhandelten; das war der Grund , weswegen sie keine Entschädigung erhalten konnten.

Die Kommission für Eigentumsansprüche akzeptierte seinerzeit 5 911 Anträge auf Entschädigung. Aber es gab nie einen Abgleich, um zu beweisen, ob diese Anträge und Bewertungen richtig, aufgebläht oder verdoppelt wurden oder ob gefälschte Dokumente eingereicht wurden.

Dieses Gesetzesmachwerk maßt sich nun an, denjenigen, die keine US-Bürger waren, als ihr Eigentum verstaatlicht wurden oder die es aufgaben, als sie das Land verließen, das Recht zuzusprechen, den Entschädigungsanspruch einzuklagen.

Ein Gesetz, das es Bürgern anderer Länder ermöglicht, ein Klage gegen Unternehmen aus Drittländern vor Gerichten der Vereinigten Staaten wegen angeblichen Eigentums einzureichen, dessen Wert außerdem nach den Vorstellungen des angeblichen Klägers kalkuliert wird, ist absolut absurd.

Die US-Administration nimmt auch den Standpunkt ein, die Eigentumsforderungen bestimmter US-Bürger kubanischen Ursprungs zu unterstützen, die sich vor 1959 durch betrügerische Methoden und der Unterstützung korrupter Regierungen bereichert haben.

PROZESS DER VERSTAATLICHUNG UND ENTSCHÄDIGUNG

Am 17. Mai 1959 wurde das Gesetz der Agrarreform verkündet, das als Maximum des Grundbesitzes 30 caballerías (402,6 Hektar) festlegte, auf denen angebaut werden musste. Ansonsten würde nach einer Frist von zwei Jahren eine Zwangsenteignung vorgenommen. Diese wurde dann wirklich durchgeführt, als das zweite Gesetz zur Agrarreform verkündet wurde, das den Grundbesitz auf 5 caballerías (67,1 Hektar) reduzierte.

Dieses Gesetz betraf Kubaner genauso wie Ausländer. Ausnahmen bei dieser Einschränkung wurden nur gemacht wenn z.B. den Landbesitz für Zuckerrohranbau, Viehwirtschaft oder für Reis mit hohem Ertrag auf hundert caballerías angehoben wurde.

Der Artikel 29 des Gesetzes erkannte das verfassungsmäßige Recht der enteigneten Besitzer auf Entschädigung an und legte als Grundlage dafür die Erklärung des Besitzer an die Gemeindeverwaltung fest und was die Gebäude, Tiere etc. betraf, so wurden diese geschätzt.

Man verfügte die Ausgabe von Wertpapieren der Republik, die sogenannten „Bonds der Agrarreform“, mit einem Zinsertrag nicht über 4,5 %. Die Bonds würden in einer Frist von 20 Jahren eingelöst und jedes Jahr würde man in den Haushalt den entsprechenden Posten hinzufügen. Man gewährte außerdem zehn Jahre Erlass der Steuern über persönliches Einkommen und andere Vorteile.

Den Pächtern, Prekaristen und anderen Bauern, die den Boden bebauten, der Eigentum anderer war, übergab man jedem einzelnen gratis das sogenannte fürs Leben nötige Minimum von zwei Caballerías an Ackerland.

Am 6. Juli 1960 wurde das Gesetz 851 erlassen, das den Artikel 24 des Grundgesetzes von 1959 vervollständigte und das Prinzip der Zwangsenteignung zum öffentlichen Wohl wieder aufnahm.

Das Gesetz 851 gab dem Präsidenten der Republik und dem Premierminister ( das war zu dieser Zeit die gültige Regierungsstruktur) ds Recht, das US-Eigentum in Kuba durch eine Gemeinsame Resolution zu verstaatlichen.

Foto: Osval
Artikel 24: Die Beschlagnahmung von Gütern wird verboten, aber man genehmigt die Beschlagnahme der Güter des am 31. Dezember 1958 abgesetzten Tyrannen und von dessen Mitarbeitern.

Das der natürlichen und juristischen Personen, die für Straftaten gegen die nationale Wirtschaft oder die Staatsfinanzen verantwortlich sind, die (Güter) der (Personen) die sich unter dem Schutz der Behörden unrechtmäßig bereichern oder bereichert haben.

Das der Personen, die von der Kommission für Straftaten sanktioniert wurden, die das Gesetz als konterrevolutionär bezeichnet oder die, um der Handlung der Revolutionären Gerichte auszuweichen, das nationale Territorium verlassen haben und danach konspirative Aktivitäten im Ausland gegen die Revolutionäre Regierung durchführen.

Keiner anderen natürlichen oder juristischen Person darf ihr Eigentum entzogen werden, es sei denn eine dafür zuständige Behörde beschließt dies aus Gründen öffentlichen Nutzens oder sozialen oder nationalen Interesses. Das Gesetz wird die Vorgehensweise für die Enteignungen regeln und die Mittel und Formen der Zahlung festlegen und auch die zuständige Behörde, die den Grund des öffentlichen Nutzens oder des sozialen oder nationalen Interesses und die Notwendigkeit der Enteignung erklärt.

Das Gesetz 851 legte die Form und die Art und Weise fest, wie das nationalisierte Eigentum mittels der zu diesem Zweck ausgegebenen Bonds der Republik entschädigt wird und man stellt die Ernennung von Gutachtern sicher, um besagte Güter zu bewerten, um sie durch die Amortisierung besagter Bonds zu bezahlen, was über einen in der Nationalbank Kubas geschaffenen Fond, dem sogenannten „Fond für die Bezahlung der Enteignung von Gütern und Unternehmen von Bürgern der Vereinigten Staaten von Nordamerika“ erfolgen würde.

Besagter Fonds würde jährlich mit 25 % der ausländischen Devisen aufgefüllt, was dem Überschuss bei den Zuckerkäufen entsprechen würde, die die USA jeden Jahr von Kuba erwerben.

Die Bonds würden eine jährlichen Zinssatz von 2 % erbringen und mit ihrer Rückzahlung müsste in einem Zeitraum von nicht weniger als 30 Jahren begonnen werden.

Wenn nicht ab 1990 die Blockade verhängt worden wäre, hätte mit der Zahlung der entprechenden Entschädigung an die US-Bürger begonnen werden können.

Am 6. Augsut 1960 wurde gemäß dem Gesetz 851 die Gemeinsame Resolution Nr. 1 erlassen und es wurde durch das Verfahren der Zwangsenteignung und entsprechender Entschädigung die Verstaatlichung der 26 repräsentativsten US-Unternehmen verfügt. Die Liste wurde angeführt von der Kubanischen Elektrizitätsgesellschaft und der Kubanischen Telefongesellschaft, die das Volk mit hohen Tarifen und schlechtem Service ausgebeutet hatten; es folgten drei Raffinerien, die den Boykott gegen unser Volk geschmiedet hatten, und es ohne Treibstoff ließen und 21 Zuckerunternehmen.

Am 17. September 1960 wurde die Gemeinsame Resolution Nr. 2 erlassen mit der die drei US-Banken verstaatlicht wurden, die in Kuba operierten. First National City Bank of New York, First National Bank of Boston und Chase Manhattan Bank, auch gestützt durch das Gesetz 851.

Am 24. Oktober 1960 wurde der Gemeinsame Resolution Nr. 3 erlassen, in der die Verstaatlichung der restlichen US-amerikanischen Güter verfügt wurde, etwas über 160.

Nach dem Ersten Gesetz der Agrarreform bekräftigte die Regierung Kubas ihre Bereitschaft, ohne Vorbehalte und auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts, die mit der US-Regierung enstandenen Differenzen über die Ansprüche auf ihre Reichtümer und die Schäden, die diese für natürliche und juristische Personen der USA bedeuteten, zu diskutieren.

In einer Note vom 22. Februar 1960 forderte die Regierung Kubas im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Gespräche mit den USA, diese auf, während der Dauer der Verhandlung keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ergebnis der Gespräche vorgreifen würden.

Es ist falsch, dass die Regierung Kubas sich geweigert hätte, ihre Differenzen mit den USA zu verhandeln.

Die USA waren sich darüber im Klaren, dass die Zahlung über den Zucker erfolgen würde, kürzten die Zuckerquote und schadeten so ihren Bürgern, da somit das Gesetz 851 nicht durchführbar wurde. Danach kam im Februar 1962 die totale Blockade und dann das Helms-Burton Gesetz.

DIE GESETZE ZUR VERSTAATLICHUNG

Das Gesetz 891 vom 13. Oktober 1960, das die Banken verstaatlichte und in seinem Artikel 5 das Recht auf Entschädigung der Partner und Aktionäre der aufgelösten oder ausgelöschten Banken verfügte, etwas, was durch Zahlungen nach Abschluss der Geschäftstätigkeit der Banco Nacional de Cuba am 31. Dezember 1960 wirksam werden würde. Dieses Gesetz verstaatlichte die Nationalbank und legte ein Entschädigungsverfahren durch Anleihen mit einer Laufzeit von 15 Jahren fest, und schloss gleichzeitig die in Kuba ansässigen kanadischen Bankinstitute aus, mit denem man ein Verfahren der Kaufs ihrer Aktiva durchführte.

Das Gesetz der Urbanen Reform vom 14. Oktober 1960, das die Häuser ihren Mietern übergab und den ehemaligen Besitzer – unabhängig davon ob sie Kubaner oder Ausländer waren, die Entschädigung zahlte, wobei eine lebenslange Rente nach der Bezahlung des Werts des betreffenden Gebäude hinzukam.

Das Gesetz Nr. 1076 vom 5. Dezember 1962 verstaatlichte bestimmte Formen des Einzelhandels und kleiner Händler, ebenfalls unabhängig von der Nationalität ihrer ehemaligen Besitzer.
EIGENSCHAFTEN DER KUBANISCHEN VERSTAATLICHUNGEN

Sie waren nicht diskriminierend, sie behandelten Kubaner und Ausländer gleich.

Sie erfolgten zu öffentlichen Zwecken und nicht zum privaten Vorteil.

Bei allen war eine angemessene Entschädigung der Betroffenen vorgesehen.

Sie wurden durch Verfügungen von Verfassungsrang durch legale Zwangsenteignungsverfahren aus Gründen öffentlichen Nutzens oder nationalen Interesses durchgeführt.
KUBA ACHTET DAS INTERNATIONALE RECHT UND ERFÜLLT KONSEQUENT SEINE VERPFLICHTUNGEN; ES HAT UNTER ANDEREM FOLGENDE VERTRÄGE UNTERZEICHNET:

Vertrag zwischen der Revolutionären Regierung der Republik Kuba und der Französischen Republik über die Entschädigung der französischen Güter, Rechte und Interessen, die durch die Gesetze und Maßnahmen beeinträchtigt wurden, die die Revolutionäre Regierung der Republik Kuba ab dem 1. Januar 1959 erlassen hat, unterzeichnet am 16. März 1967.

Vertrag zwischen der Revolutionären Regierung der Republik Kuba und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Entschädigung aufgrund der von der Revolutionären Regierung der Republik Kuba ab dem 1. Januar 1959 erlassenen Gesetze, unterzeichnet am 2. März 1967.

Notenaustausch vom 18. Oktober 1978 zwischen der Regierung der Republik Kuba und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Entschädigung von britischen Bürgern als Ergebnis der Anwendung der Verstaatlichungen, Enteignnungen und ähnlicher Gesetze und Maßnahmen, die von der Revolutionären Regierung der Republik Kuba seit dem 1. Janaur 1959 erlassen wurden.

Vertrag zwischen der Regierung der Republik Kuba und der Regierung Kanadas bezüglich der Abwicklung kanadischer Forderungen unterzeichnet am 7. November 1980.

Vertrag zwischen der Republik Kuba und dem Königreich Spanien über die Entschädigung der spanischen Güter, die durch die von der Regierung der Republik Kuba seit dem 1. Januar 1959 erlassenen Gesetze, Verfügungen und Maßnahmen betroffen wurden, unterzeichnet am 26. Januar 1988.

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