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Kuba, eines der Länder, die den Menschenrechten am meisten verpflichtet sind

Comite derechos humanosKuba gehört zu den 50 Ländern, die die meisten internationalen juristischen Instrumentarien auf dem Gebiet der Menschenrechte durchlaufen haben, sagte die Juristin Desiree Llaguno, Mitglied der Gesellschaft des Internationalen Rechts der Nationalen Juristenunion Kubas gegenüber Prensa Latina.

Sie führte aus, dass die Insel 44 der 61 Vereinbarungen des Meneschenrechtsrats ratifiziert habe und daher zu den Ländern gehöre, die in diesem Bereich in Bezug auf die internationale Gemeinschaft die meisten Verpflichtungen eingegangen sei.

„Wenn wir dies vom Standpunkt der in der Entwicklung befindlichen Länder betrachten, lässt sich sagen, dass Kuba zu den Staaten gehört, die, was die Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechte angeht, vorne auf der Liste stehen“, sagte die Expertin.

Darauf eingehend, wie sich die internationalen Vereinbarungen in die juristische Ordnung einfügen, sagte Llaguno, dass man dieses Verfahren ausgehend von der Anpassung dieser Verpflichtungen an die Realiät des Landes durchführe.

„Unsere Gesetzgebung passt jene von außen kommenden juristischen Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte, die unser Land eingegangen ist, an und nimmt sie auf“, sagte sie

So sei es z.B. wichtig darauf hinzuweisen, dass Im Bereich Menschenrechte Kuba über das vertraglich Festegelegte hinausgehe. Bei der Verteidigung der Rechte der Kinder erfülle Kuba mehr Verpflichtungen, als die, die es 1989 mit der Unterzeichnung der Konvention über die Rechte der Kinder, ein internationaler Vertrag der Vereinten Nationen, eingegangen sei.

„Deswegen nehmen wir bei den Rechten der Kinder eine herausragende Rolle ein und wegen dieses Ansehens, das sich Kuba erworben hat, zeichnet es sich als Gründungsmitglied des Menschenrechtsrat aus“, sagte die Expertin.

Morgen werden Mitgliedsstaaten der UNO-Organisation vor dem Menschenrechtsrat einen Bericht über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorlegen, darunter auch Kuba.

Kuba hat sich bereits 2009 und 2013 der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) vor dem Menschenrechtsrat unterzogen. Für seine jüngste Darstellung erhielt es 292 Empfehlungen, von denen es 230 akzeptierte, 40 zur Kenntnis nahm und 20 ablehnte, weil in ihnen eine Haltung der Einmischung zum Ausdruck kam.

(Granma)

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