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Heimkehr ausgeschlossen

Am heutigen Montag sitzen die weltweit als »Miami 5« bekannt gewordenen fünf Kubaner, die rechtsextreme Terrororganisationen in den USA unterwandert hatten, seit 13 Jahren im Gefängnis. Für einen von ihnen könnte diese lange Zeit in wenigen Wochen zu Ende gehen. Aufgrund »guter Führung« soll der zu 15 Jahren Haft verurteilte René González am 7. Oktober aus dem Gefängnis entlassen werden. In seine Heimat zurückkehren darf er dann jedoch noch immer nicht. In dem 2001 ergangenen Urteil wird festgelegt, daß auf die Haft drei Jahre »überwachte Freiheit« folgen müssen. In dieser Zeit dürfte González die USA nicht verlassen, sofern ihm die nordamerikanischen Behörden dazu nicht eine Ausnahmegenehmigung gewähren. Das jedoch sei wenig wahrscheinlich, signalisierte die Staatsanwaltschaft in Florida bereits.

Für die Angehörigen bedeutet das vor dem Hintergrund der von exilkubanischen Gruppen aufgeheizten Atmosphäre in Miami neue Sorgen. Das sei gefährlicher, als im Gefängnis zu bleiben, sagte González’ Mutter, Irma Sehwerert, der in Havanna erscheinenden Tageszeitung Tribuna de La Habana. »Stellen Sie sich René drei Jahre lang in Miami vor – wir hätten keine ruhige Minute!« Sie hoffe darauf, daß die Rechtsanwälte doch noch eine Ausreise ihres Sohnes durchsetzen können.

Für die anderen vier Gefangenen, die noch längere Strafen bis hin zu lebenslänglich verbüßen, sind nahezu alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Als praktisch letzte Option haben Gerardo Hernández und Antonio Guerrero Anträge auf eine Neuverhandlung ihrer Fälle nach dem »Habeas Corpus Act« gestellt. Diese Besonderheit des angelsächsischen Rechtssystems sieht eine Neuverhandlung von Fällen vor, wenn etwa der ursprüngliche Prozeß manipuliert wurde. Dies sehen die Verteidiger der beiden als gegeben an. Lawrence Wilkerson, von 2001 bis 2005 Mitarbeiter des damaligen US-Außenministers Colin Powell, räumte ein, daß ein fairer Prozeß für die fünf in Miami unmöglich gewesen sei. Eine von der Verteidigung beantragte Verlegung des Prozesses wurde damals von den zuständigen Richtern abgelehnt. Trotzdem ist die Hoffnung auf eine positive Entscheidung in diesem Habeas-Corpus-Verfahren gering. In erster Instanz ist die Beschwerde bereits abgeschmettert worden.

Unterdessen sind führende US-Diplomaten in aller Welt beunruhigt darüber, daß sie sich immer wieder für die Inhaftierung der fünf Kubaner rechtfertigen müssen. Das geht aus Geheimdokumenten hervor, die die Internetplattform Wikileaks Ende August und Anfang September veröffentlicht hat. So berichtete die US-Botschaft in Brüssel im Januar 2010 über eine Unterredung mit Sadi Brancart, einem weitgereisten Karrierediplomaten, der zu diesem Zeitpunkt der für Kuba zuständige Beamte im belgischen Außenministerium war. Dieser forderte von den Nordamerikanern »eine engere Koordinierung« in der Frage der US-Blockade und der fünf Kubaner, da die kubanische Regierung die Bedeutung dieser beiden Themen für ihre Außenpolitik erkannt habe.

Wenige Tage später meldete die US-Botschaft in London, der britische Premierminister Gordon Brown habe US-Außenministerin Hillary Clinton auf die Frage der Einreisevisa für zwei Ehefrauen der Kubaner angesprochen, die diesen von den Einwanderungsbehörden seit Jahren verweigert werden. Er habe damit eine Forderung der britischen Gewerkschaften erfüllt, die Teil seiner Labour-Partei seien, notierten die US-Diplomaten.

(Jungewelt)

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