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Onlinehändler wollen einstweilige Verfügung gegen Paypal

Deutsche Onlinehändler wollen sich gemeinsam gegen die Willkür von Paypal wehren. Im Streit um Kontensperrungen wegen kubanischer Waren will der Spirituosenhändler Bardealer.de jetzt per einstweiliger Verfügung einen Schnellentscheid gegen Paypal erwirken. Der Musterprozess wird von denUnternehmen Rum & Co, Weinquelle Lühmann, Kölner Rum Kontor, Getränke Paradies Wolf, Rum Paradise und dem Netzwerk Kuba unterstützt. Der US-Zahlungsabwickler zwingt die Shopbetreiber, kubanische Waren aus dem Programm zu nehmen und hat die Konten der Unternehmen eingefroren.
Deutsche Onlinehändler wollen Paypal zwingen, Kontosperrungen wegen des Handelsembargos gegen Kuba aufzugeben. Sie rechnen sich gute Chancen auf einen juristischen Erfolg aus.
Der US-Konzern eBay hatte das Vorgehen mit dem völkerrechtlich umstrittenen Embargo gegen Kuba begründet, das die USA im Jahr 1962 gegen das Land verhängt hatten. Der Verkauf kubanischer Waren verstoße gegen die Paypal-Nutzungsbedingungen.
Paypal sperrte die Konten der Unternehmen im Juli 2011 und hat sie bis heute nicht wieder eröffnet. “Ein Schlag für die Shops, die einen Großteil ihrer Verkäufe über das Onlinezahlungssystem abrechnen”, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Internethändler. Bardealer.de und Rumundco.de hatten zuvor bis zu 70 Prozent ihrer Umsätze über Paypal abgewickelt, so die Unternehmen.
Nach Ansicht der Anwälte der Shopbetreiber stehen die Chancen für einen positiven Ausgang gut. “Paypal Europe mit Sitz in Luxemburg beruft sich in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar auf eine mögliche Sperrung bei Gesetzesverstößen, zu denen auch der Verstoß gegen das Handelsembargo zählen würde, allerdings wird in denselben AGB darauf hingewiesen, dass das englische Recht für die Geschäftsbeziehung gilt.” In Europa bestehe aber kein Handelsembargo gegen Kuba, so die Onlinehändler.
Die Internethändler verweisen auch darauf, dass Paypals Mutterkonzern eBay selbst weiterhin kubanischen Rum über Paypal abrechnen würde. Auch seien große deutsche Unternehmen wie Edeka und Rossmann mit ihren Onlineangeboten nicht von den Sperrungen betroffen.

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