News »

Kundus – na und?

Linke-Abgeordnete erinnerten am 26. Februar 2010 an die in Kundus getöteten Afghanen – Bundestagspräsident Lammert (CDU) warf sie daraufhin raus. Foto: APVon Frank Brendle / Rüdiger Göbel
Junge Welt
Vor zwei Jahren hat Bundeswehroberst Georg Klein die Bombardierung einer Menschenmenge unweit der afghanischen Stadt Kundus befohlen. Zwischen 91 und 142 Afghanen wurden an jenem 4.September 2009 getötet, darunter auch Kinder.
Der Angriff gilt als der »blutigste deutsche Militäreinsatz seit dem Zweiten Weltkrieg«, heißt es in einer Dokumentation des ZDF, die in der kommenden Woche ausgestrahlt werden soll. Der Film ist darum bemüht, den für das Kundus-Massaker verantwortlichen Militär als »Menschen mit hohen ethischen Maßstäben« zu präsentieren. Kleins afghanische Opfer erscheinen allesamt als finstere Taliban.
Die Bundeswehr wiederum hat nach Angaben des Rechtsanwalts Karim Popal versucht, mit Schmiergeldzahlungen an einen afghanischen Großgrundbesitzer Entschädigungsforderungen zu unterlaufen. Popal vertritt gemeinsam mit anderen Anwälten 456 Hinterbliebene, die eine Wiedergutmachung des Massakers am Kundus-Fluß fordern. Die Klage wird kommende Woche am Landgericht Bonn eingereicht.
Das Bombardement einer großen Gruppe von Menschen, die sich um zwei von Taliban entführte Tanklastzüge geschart hatten, um Benzin abzuzapfen, war von Bundeswehroberst Klein befohlen worden. Nach wochenlanger Verschleierungstaktik hatte der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eingeräumt, der Angriff sei »militärisch nicht angemessen« gewesen.
Eine Entschädigung gab es dennoch nicht, lediglich eine als »humanitäre« Geste deklarierte Summe von 5000 US-Dollar pro betroffener Familie. Von dem Geld kam aber nur ein Teil an. Auf einer Pressekonferenz an diesem Donnerstag in Berlin warf Popal der Bundesregierung vor, eine regelrechte Verleumdungskampagne gegen ihn zu führen. So habe die Bundeswehr an einen örtlichen Großgrundbesitzer 50000 Dollar gezahlt, damit der sich von dem Anwalt distanziere und das Gerücht streue, er habe keine ordentlichen Vollmachten von seinen Mandanten. Das Geld sei als Ausgabe für den Bau einer Straße ausgewiesen worden, die nie gebaut worden sei. Gegen den Empfänger, Omara Khan, liefen derzeit Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Kundus, so Popal.
Die Unterstellung, seine Mandanten seien Taliban, wies der Bremer Anwalt zurück: Drei der Kundus-Überlebenden seien mittlerweile als Asylsuchende in Deutschland, weil sie nach dem Massaker dem starkem Druck der Taliban entfliehen wollten, sich ihnen anzuschließen. Der Bürgermeister des Nachbardorfes sei von den Taliban getötet worden, die die Entschädigungsklage ablehnten.
Das Anwaltsteam um Popal fordert eine Entschädigung von 33000 Dollar pro Opfer. Als juristische Grundlage wird eine »Amtspflichtverletzung« der Bundeswehr angeführt, die es versäumt habe, den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen.
Daß Oberst Klein gravierende Fehler begangen habe, vor allem bei der Lageaufklärung, ist dem Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele zufolge eindeutig.
Die Entschädigungsforderung sei angemessen, zumal Bundeswehrsoldaten, die aufgrund einer Kriegsverletzung dienstunfähig werden, künftig 150000 Euro erhalten. Die Erfolgsaussichten der Klage nannte Ströbele hingegen »nicht unproblematisch«. So sei der Nachweis, daß die Kläger tatsächlich Angehörige verloren haben, mitunter schwer zu führen – »die Leichen sind verbrannt oder beerdigt«.
Zum anderen sei es »juristisch umstritten«, ob zivile Kriegsverletzte Schadenersatz verlangen könnten.
Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Gehrcke, forderte, man dürfe »nicht alles auf Oberst Klein schieben«. Der Bundesregierung warf er vor, sich bis heute nicht für den Angriff entschuldigt zu haben und die Zusammenarbeit mit den Klägern abzulehnen. Der Verdacht sei nicht ausgeräumt, daß die geheim operierende »Task Force 47« beim Kundus-Angriff Einfluß genommen hat, um gesuchte Personen auszuschalten: So räume die Bundesregierung in geheimen Lagebesprechungen ein, daß die Bundeswehr Namen von Afghanen auf Listen »nominiert«, die später von den USA getötet würden. »Deutschland ist bei den gezielten Tötungen viel tiefer drin, als man öffentlich zugibt«, so Gehrcke.
Strafrechtlich ist das Verbrechen bis heute nicht aufgeklärt worden. Am 12. März 2010 hatte die Bundesanwaltschaft ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen Verdachts eines Kriegsverbrechens eingeleitet. Dieses wurde am 16. April 2010 vorläufig wieder eingestellt. Am 19. August 2010 teilte das Verteidigungsministerium mit, daß auch kein internes Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein und andere Beteiligte eingeleitet werde.
»Zwei Jahre nach dem Luftangriff bleibt festzuhalten, daß der Vorfall strafrechtlich nicht aufgeklärt wurde«, konstatierte der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), in einer Stellungnahme zum Weltfriedenstag am 1. September. Ein Grund hierfür liege in der fehlenden Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft gegenüber der Bundesregierung und der fehlenden Kontrollmöglichkeiten der Entscheidungen der Bundesanwaltschaft durch Gerichte und Geschädigtenvertreter. Bislang habe kein deutsches Gericht die Einstellungsentscheidung und die Ermittlungsführung der Bundesanwaltschaft überprüft. Zudem konnten die vollständigen Akten durch Vertreter der Geschädigten nicht eingesehen werden.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert. *

*