Reflexionen von Fidel »

DAS IMPERIUM UND DIE UNABHÄNGIGE INSEL (Vierter Teil)

Der Marinestützpunkt Guantánamo seit der formellen Aufhebung des Platt Amendment bis zum Sieg der Revolution

Nach Unterzeichnung des Abkommens über bilaterale Beziehungen von 1934 wurde das Gebiet der ?Marinestation” nach und nach befestigt und hergerichtet, bis sie im Frühling 1941 als operative Marinestation mit folgender Struktur eingerichtet war: Marinestation, Luftwaffenmarinestation und Stützpunkt des Marinekorps und Vorratslager.

Am 6. Juni 1934 hatte der Senat der Vereinigten Staaten ein Gesetz verabschiedet, durch welches das Marineministerium zur Unterzeichnung eines langfristigen Vertrags mit einem Unternehmen berechtigt wurde, dass sich verpflichtete, die Wasserversorgung des Marinestützpunkts Guantánamo auf angebrachte Weise abzusichern; aber vorher hatte es US-amerikanische Pläne zum Bau eines Aquädukts ausgehend vom Fluss Yateras gegeben.

Die Expansion schritt voran und um 1943 wurde durch Vertrag mit dem Unternehmen ?Frederick Snare & Co.”, das circa 9 000 zivile Arbeiter dafür beschäftigte, viele davon Kubaner, der Bau weiterer Anlagen vorgenommen.

Ein weiteres Jahr angestrengter Arbeit zur Erweiterung der militärischen und zivilen Einrichtungen des Stützpunkts war 1951. Im Jahr 1952 beschloss der Marine-Staatssekretär der Vereinigten Staaten den Namen ?U.S. Naval Operating Base” in ?U.S. Naval Base” umzuändern und zu jenem Zeitpunkt war  schon das Ausbildungszentrum in seine Struktur integriert.

Die Verfassung von 1940, der revolutionäre Kampf und der Marinestützpunkt in Guantánamo bis Dezember 1958

Der Zeitraum ab Ende 1937 bis 1940 war vom politischen Gesichtspunkt  aus gesehen durch Maßnahmen charakterisiert, die eine Einberufung von Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung und deren Durchführung ermöglichten. Batistas Grund zur Zulassung dieser demokratisierenden Maßnahmen bestand in seinem Interesse, Formeln anzuwenden, die es ihm erlaubten , sich im Zentrum der politischen Entscheidungen zu halten, womit er die Kontinuität seiner Macht bei der durch die von ihm eingeführten Formeln entstanden Neuordnung absicherte. Zu Beginn von 1938 wurde die Übereinkunft von Batista und Grau zur Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung öffentlich bekannt gegeben. Der Verfassungskonvent wurde am 9. Februar 1940 eröffnet und beendete seine Arbeit am 8. Juni jenes selben Jahres.

Die Verfassung wurde am 1. Juli 1940 unterzeichnet und am 5. jenes Monats erlassen. Das neue Gesetz der Gesetze legte fest, dass ?das Hoheitsgebiet der Republik sich aus der Insel Kuba, der Insel Isla de Pinos und den anderen anliegenden Inseln und Kleininseln zusammensetzt, die mit ihnen bis zur Ratifizierung des Pariser Friedensvertrags vom 10. Dezember 1898 der Souveränität Spaniens unterstanden. Die Republik Kuba wird keinerlei Pakte bzw. Abkommen unterzeichnen, die auf irgendeine Art und Weise ihre nationale Souveränität bzw. territoriale Integrität einschränken bzw. vermindern.”

Die Oligarchie war sehr bemüht, die Verwirklichung der fortschrittlichsten Forderungen jener Verfassung zu verhindern oder zumindest ihre Anwendung so weit als möglich einzuschränken. 

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert. *

*