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	<title>Cubadebate (Deutsch) &#187; La Habana</title>
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		<title>Heimkehr ausgeschlossen</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 03:57:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Cubadebate</dc:creator>
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				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-2453" src="/files/2011/09/Kuba-miami-5.jpg" alt="" width="300" height="250" />Am heutigen Montag sitzen die weltweit als »Miami 5« bekannt gewordenen fünf Kubaner,  die rechtsextreme Terrororganisationen in den USA unterwandert hatten,  seit 13 Jahren im Gefängnis. Für einen von ihnen könnte diese lange Zeit  in wenigen Wochen zu Ende gehen. Aufgrund »guter Führung« soll der zu  15 Jahren Haft verurteilte René González am 7. Oktober aus dem Gefängnis  entlassen werden. In seine Heimat zurückkehren darf er dann jedoch noch  immer nicht. In dem 2001 ergangenen Urteil wird festgelegt, daß auf die  Haft drei Jahre »überwachte Freiheit« folgen müssen. In dieser Zeit  dürfte González die USA nicht verlassen, sofern ihm die  nordamerikanischen Behörden dazu nicht eine Ausnahmegenehmigung  gewähren. Das jedoch sei wenig wahrscheinlich, signalisierte die  Staatsanwaltschaft in Florida bereits.</p>
<p>Für die Angehörigen bedeutet das vor dem Hintergrund der von exilkubanischen  Gruppen aufgeheizten Atmosphäre in Miami neue Sorgen. Das sei  gefährlicher, als im Gefängnis zu bleiben, sagte González’ Mutter, Irma  Sehwerert, der in Havanna erscheinenden Tageszeitung Tribuna de La  Habana. »Stellen Sie sich René drei Jahre lang in Miami vor – wir hätten  keine ruhige Minute!« Sie hoffe darauf, daß die Rechtsanwälte doch noch  eine Ausreise ihres Sohnes durchsetzen können.</p>
<p>Für die anderen vier Gefangenen, die noch längere Strafen bis hin zu  lebenslänglich verbüßen, sind nahezu alle juristischen Mittel  ausgeschöpft. Als praktisch letzte Option haben Gerardo Hernández und  Antonio Guerrero Anträge auf eine Neuverhandlung ihrer Fälle nach dem  »Habeas Corpus Act« gestellt. Diese Besonderheit des angelsächsischen  Rechtssystems sieht eine Neuverhandlung von Fällen vor, wenn etwa der  ursprüngliche Prozeß manipuliert wurde. Dies sehen die Verteidiger der  beiden als gegeben an. Lawrence Wilkerson, von 2001 bis 2005 Mitarbeiter  des damaligen US-Außenministers Colin Powell, räumte ein, daß ein  fairer Prozeß für die fünf in Miami unmöglich gewesen sei. Eine von der  Verteidigung beantragte Verlegung des Prozesses wurde damals von den  zuständigen Richtern abgelehnt. Trotzdem ist die Hoffnung auf eine  positive Entscheidung in diesem Habeas-Corpus-Verfahren gering. In  erster Instanz ist die Beschwerde bereits abgeschmettert worden.</p>
<p>Unterdessen sind führende US-Diplomaten in aller Welt beunruhigt  darüber, daß sie sich immer wieder für die Inhaftierung der fünf Kubaner  rechtfertigen müssen. Das geht aus Geheimdokumenten hervor, die die  Internetplattform Wikileaks Ende August und Anfang September  veröffentlicht hat. So berichtete die US-Botschaft in Brüssel im Januar  2010 über eine Unterredung mit Sadi Brancart, einem weitgereisten  Karrierediplomaten, der zu diesem Zeitpunkt der für Kuba  zuständige Beamte im belgischen Außenministerium war. Dieser forderte  von den Nordamerikanern »eine engere Koordinierung« in der Frage der  US-Blockade und der fünf Kubaner, da die kubanische Regierung die Bedeutung dieser beiden Themen für ihre Außenpolitik erkannt habe.</p>
<p>Wenige Tage später meldete die US-Botschaft in London, der britische  Premierminister Gordon Brown habe US-Außenministerin Hillary Clinton auf  die Frage der Einreisevisa für zwei Ehefrauen der Kubaner  angesprochen, die diesen von den Einwanderungsbehörden seit Jahren  verweigert werden. Er habe damit eine Forderung der britischen  Gewerkschaften erfüllt, die Teil seiner Labour-Partei seien, notierten  die US-Diplomaten.</p>
<p><strong>(Jungewelt)</strong></p>
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